UNSERE LEISTUNGEN
In unserer Podologiepraxis bieten wir umfassende Fußpflegeleistungen für alle Patienten an – ob Selbstzahler, Patienten mit Privatverordnung oder Patienten mit Heilmittelverordnung.
Unsere Expertise vereint ästhetische Pflege mit fundiertem medizinisches Fachwissen, um sowohl die Gesundheit als auch das Aussehen ihrer Füße zu verbessern.
Als von den Krankenkassen zugelassene Podologen sind wir besonders auf die Behandlung medizinischer Fußprobleme spezialisiert und bieten Ihnen gezielte Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse.
HINWEIS: Bei entsprechenden medizinischen Indikationen besteht die Möglichkeit, dass Ihre die podologische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Die Behandlung ist für Sie kostenlos, wenn Sie von einer Zuzahlung befreit sind. Als Zuzahlungspflichtiger zahlen Sie nur einen kleinen Eigenanteil. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine Heilmittelverordnung, die von Ihrem Arzt ausgestellt wird.
Mögliche Diagnosen für eine Heilmittelverordnung:
- Diabetisches Fußsyndrom (DFS):
Häufigste Indikation, aufgrund von Durchblutung und Nervenschäden. - Neuropathisches Fußsyndrom (NF):
Bei sensiblen oder sensomotorischen Neuropathien. - Querschnittsyndrom (QF):
Bei vollständigen oder teilweisem Querschnittssyndrom. - Nagelspangenbehandlung:
Die Nagelspangenbehandlung ist ausschließlich für die Therapie von eingewachsenen Zehennägeln (Unguis incarnatus) in den Stadien 1, 2 und 3 verordnungsfähig.- Stadium 1 (UI 1): Der Nagel beginnt seitlich in die Haut einzuwachsen. Die Haut schmerzt und beginnt, sich zu entzünden.
- Stadium 2 (UI 2): Am Rand des eingewachsenen Nagels hat sich neues, entzündetes Gewebe (Granulationsgewebe), gebildet. Das Gewebe nässt und eitert.
- Stadium 3 (UI 3): Der betroffene Nagel ist entzündet und Eiter, immer mal wieder. Das Granulationsgewebe wächst bereits über den Nagel. Bitte beachten Sie, dass Änderungen seitens der Krankenkasse möglich sind.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, um zu prüfen, ob eine Heilmittelverordnung in Ihrem Fall ausgestellt werden kann.